Abgasproblematik Dieselfahrzeuge

Wer in den vergangenen Jahren ein Fahrzeug mit Dieselantrieb käuflich erworben hat, hatte mit Ausnahme eines etwas höheren Anschaffungspreises die Vorteile deutlich auf seiner Seite. Denn der geringe Verbrauch, ansprechende Motorleistung auch bei hohen Drehzahlen und nicht zuletzt die ökologischen Werte sprachen deutlich für diese Antriebsart. Allerdings hat das Bild des sauberen Dieselmotors durch den Skandal um Fahrzeuge der Marke VW einen tiefen Riss erhalten.

Nachdem bekannt geworden ist, dass eine spezielle Software im Fahrzeug es ermöglicht, bei Überprüfungen der Abgaswerte zu manipulieren, stehen nicht nur Fahrzeuge der Marke VW sondern auch andere dieselbetriebene Fahrzeuge auf dem Prüfstand. Es ist damit zu rechnen, dass für in Deutschland betriebene diesen Fahrzeuge der Marke VW eine Rückrufaktion stattfindet, um zu überprüfen, ob diese Fahrzeuge mit der jeweiligen Software ausgestattet sind, worauf hin diese zu beseitigen ist. Ob das Fahrzeug dann noch die ökologischen Werte der Abgasvorschriften einhält oder nicht ist allerdings fraglich.Ob und inwieweit Fahrzeuge anderer Hersteller von dieser Problematik betroffen sind, bleibt nach wie vor offen. Auszuschließen ist jedenfalls nicht, dass das gleiche Problem auch dort auftreten kann.
 

Welche Folgen ergeben sich daraus für Nutzer von solchen Dieselfahrzeugen?

Wer ein Dieselfahrzeug nicht nur aufgrund des geringen Verbrauchs, sondern vielleicht auch deshalb erworben hat, weil ihm zugesichert wurde, dass das Fahrzeug bestimmte Abgasnormen erfüllt, die nicht nur steuerlich von Relevanz sind sondern es auch zu lassen, das Fahrzeug in bestimmten Umweltzonen von Großstädten zu nutzen wird eventuell deutliche Probleme erhalten. Denn spätestens mit der Aberkennung der Umweltplakette ist die Nutzung eines solchen Fahrzeuges in Großstädten zum Teil untersagt mit der Folge, dass die Wege zum Arbeitsplatz deutlich schwieriger werden! Natürlich haben diese Fahrzeuge im üblichen Gebrauch die gleiche Menge an Rußpartikeln ausgesondert, wie jetzt auch. Es war bei der Vergabe entsprechender Umweltplaketten nur davon ausgegangen worden, dass das nicht der Fall ist. Auch hinsichtlich der steuerlichen Bewertung hat das Abgasverhalten der Fahrzeuge die Einstufung bei der Kraftfahrzeugsteuer geprägt. Ob und inwieweit das zu Erhöhungen der Kfzsteuer führt bleibt abzuwarten. Eine abschließende Entscheidung des Verkehrsministeriums steht aus.

Darüber hinaus steht wegen einer möglicherweise zugesicherten Eigenschaft geringeren Ausstoßes von Rußpartikeln ein geminderter Wert des Fahrzeuges zu erwarten, der sich spätestens bei der Veräußerung desselben realisieren wird. Auch das stellt einen Schaden dar, den ein Nutzer eines diesem Fahrzeuges berücksichtigen sollte. Um zu vermeiden, hier in eine Verjährungsproblematik zu kommen, dürfte es sich als sinnvoll erweisen, sich bereits jetzt beraten zu lassen welche möglichen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller möglich und durchsetzbar sind.

Die Kosten einer solchen Erstberatung werden üblicherweise von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt. Aber auch wenn keine solche Versicherung besteht ist der Kostenaufwand für ein Erstberatungsgespräch im Regelfall deutlich günstiger, als das außerachtlassen möglicher Schadensersatzansprüche und deren wirtschaftliche Folgen. Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte deshalb kurzfristig einen Besprechungstermin.
 

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